Seit Montag, 16.03.20 ist die Kita geschlossen und es gilt ein generelles Betretungsverbot für Kinder & Eltern.
Ausnahmen:
- Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und die an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind haben unter bestimmten Bedingungen einen Betreuungsanspruch, sofern die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll- entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes- sichergestellt werden kann.
- Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden
- Kinder von alleinerziehenden Schülerinnen/Studierenden in Abschlussprüfungen
- Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist
Für diese Kinder ist eine „Notbetreuung“ eingerichtet.
Voraussetzung hierfür:
- die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
- die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
- die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.
Zu den systemrelevanten Gruppen gehören:
- Gesundheitsbereich/Kliniken/Pflege/Arztpraxen
- Versorgungsbereich Energie/Wasser/Lebensmittel/Arzneien
- Justiz
- Polizei
- Feuerwehr
- ErzieherInnen
- LehrerInnen
Die Notfallbetreuung gilt für jene Kinder, deren ein Erziehungsberechtigte/r in den Berufsgruppen tätig ist
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers muss umgehend vorgelegt werden.
Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden unsere Familien zeitnah per e-mail bzw. auf unserer Homepage informiert.
Wir wünschen allen Familien, dass sie gesund bleiben und Ihnen die Zeit der Überbrückung gelingt!
Hier finden sie weitere Infos:
Aktueller Informationsflyer.pdf
Vordrucke für Bescheinigungen:
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit
Bescheinigung Alleinerziehende Schule/Hochschule
Bescheinigung Alleinerziehende
Elternbriefe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
17.3.2020 – Elternbrief Nr. 1 – Betretungsverbot und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen
17.3.2020 – Elternbrief Nr. 2 – Betreuung der Kinder von Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung in einem Kindertages-betreuungsangebot haben
20.3.2020 – Offizielle Information Land NRW ‚Neue Regelungen Schlüsselpersonen_Wochendbetreuung‘
22.3.2020 – Elternbrief Nr. 3 Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
2.4.2020 – Offizielle Information Land NRW ‚Betreuung Osterferien‘
7.4.2020 – Offizielle Information Land NRW ‚Betreuung Osterfeiertage‘
24.4.2020 – Offizielle Information Land NRW Öffnung Alleinerziehende
30.4.2020 – Offizielle Information Land NRW ‚Betreuung Feiertage Wochenende‘
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung:
Weiteres: